Satzung / Beitragsordnung

Satzung

(laut 08. November 2018 beschlossene Fassung)

Die Satzung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Zum Öffnen von Dateien im PDF-Format benötigen Sie den Adobe Reader®. Sollte dieser noch nicht auf Ihrem PC installiert sein, klicken Sie bitte hier, um ihn herunterzuladen.

Beitragsordnung

(in der am 29. Oktober 2020 beschlossenen Form)

Gültig ab 01.01.2021

  1. Allgemeines
    • Der ABiH verfolgt als Interessenvertreter seiner Mitglieder als parteipolitisch und weltanschaulich unabhängige basisdemokratische und solidarische Selbsthilfeorganisation von und für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen und Freunden, ausschließlich und unmittelbar die in § 2 der Satzung des ABiH genannten gemeinnützigen Zwecke.
  2. Mitgliedschaft
    • Die Mitgliedschaft im ABiH regelt sich nach § 3 seiner Satzung. Die Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Dieser ist dem Vorstand einen Monat vorher mitzuteilen.
  3. Zahlung und Kassierung der Beiträge
    • Der Beitrag ist jährlich fällig. Die Beitragszahlungen werden individuell geregelt. Ehrenmitglieder brauchen keinen Beitrag zahlen.
  4. Monatsbeiträge
    • 4.1. Aufnahmegebühr
      • Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage des Aufnahmeantrages. Gleichzeitig mit der Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand ist eine einmalige Aufnahmegebühr durch jedes Mitglied zu entrichten.
        Die Höhe der Aufnahmegebühr beträgt 5,00 €.
    • 4.2. Mitgliedsbeitrag im Monat
      • 4.2.1. Natürliche Personen
          • Kinder von Mitgliedern bis 14 Jahre: beitragsfrei
          • Schüler: 1,50 €
          • Mitglieder: 10,00 €
          Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist dazu die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter erforderlich.
          Wer seinen Mitgliedsbeitrag aus finanziellen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder zeitweilige Aussetzung des Beitrags beim Vorstand zu beantragen. Über einen Antrag wird in der Vorstandsitzung im halbjährigen Rhythmus abgestimmt. Kostenlose Mitgliedschaft ist – außer bei Kindern von Mitgliedern bis 14 Jahre – grundsätzlich ausgeschlossen.
      • 4.2.2. Fördernde Mitglieder
        • Als fördernde Mitglieder gelten im Sinne der Beitragsordnung natürliche Personen, die entsprechend der Satzung des ABiH, Paragraph 3, förderndes Mitglied des ABiH sind. Die Höhe des Monatsbeitrags obliegt der Entscheidung des Mitgliedes. 6,00 €.
  5. Grundsätze
    • Die Zahlung des Beitrags ist Pflicht jedes Mitglieds, und es besteht für den ABiH ein Rechtsanspruch. Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht länger als ein Jahr nicht nachkommen, können durch Vorstandsbeschluss aus dem ABiH ausgeschlossen werden. Beim Austritt aus dem ABiH besteht Beitragspflicht bis zum Ende des Jahres, unabhängig vom Datum des Austritts. Der Vorstand kann auf Antrag (z.B. bei Wohnungswechsel u.ä.) eine andere Festlegung treffen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge an Mitglieder oder Angehörige ist nicht statthaft. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen des Beschlusses der Mitgliederversammlung (einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder) und erlangen grundsätzlich erst drei Monate nach Beschlussfassung Gültigkeit.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22. Juni 1991.

Änderungsbeschluss der Mitgliederversammlung am 29. Oktober 2020.

Die Beitragsordnung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Zum Öffnen von Dateien im PDF-Format benötigen Sie den Adobe Reader®. Sollte dieser noch nicht auf Ihrem PC installiert sein, klicken Sie bitte hier, um ihn herunterzuladen.


nach oben

Kontakt | Impressum